Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Vereinsförderaktion „Zusammen Helden sein“ ist die Volksbank Krefeld eG, Dionysiusplatz 23, 47798 Krefeld (nachfolgend „Volksbank“).
    2. Unser ehrenamtliches Engagement

      Seit über 130 Jahren hat unsere Bank ihren festen Platz in der heimischen Wirtschaftslandschaft. Gegründet und gewachsen aus landwirtschaftlichen und handwerklichen Wurzeln, sind wir heute moderner Partner aller Berufs- und Gesellschaftsgruppen.
      Wir verstehen uns als zeitgemäße und auf technisch hohem Niveau arbeitende Bank, die sich die Nähe zum Menschen bewahrt hat. Dies kommt auch in unserem Selbstverständnis der Unterstützung des regionalen Brauchtums, der Kultur und des Sports zum Ausdruck.
      Gesellschaftliches Engagement ist uns wichtig. Deshalb verbinden wir wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich verantwortlichem Handeln. Wir fördern die Region und die Menschen und übernehmen Verantwortung zum Beispiel im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, für Bildung und Ausbildung, für vielfältige soziale Belange sowie für Kultur und Brauchtum.
    3. Ziel der Spendenaktion

      Bei uns gehen jedes Jahr zahlreiche Anfragen zur Unterstützung regionaler Vereine und Institutionen ein. Wir haben mit unserer Spendenplattform „Zusammen Helden sein“ nun die Möglichkeit geschaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich aktiv beteiligen können. Unter dem Slogan „Zusammen Helden sein“ helfen Sie, die Lebensqualität in unserer Region zu verbessern. Mit „Zusammen Helden sein“ wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, welche großartigen Ideen und Vorhaben durch ehrenamtliches Engagement in unserer Heimat bewegt werden. Und wie funktioniert das? Ganz einfach: Sie können über die Plattform der Volksbank Krefeld alle Vereine direkt mit einer Privatspende unterstützen. Ergänzt wird dies um Spendengelder der Volksbank, die ebenfalls über die neue Spendenplattform und gezielte Aktionen an „Zusammen Helden sein“ fließen. So fördern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Kunden gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Projekte im Geschäftsgebiet.
      Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank Krefeld eG können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf finanzielle Unterstützung.
    4. Spendensumme

      Neben den Privatspenden, die über die Plattform „Zusammen Helden sein“ gesammelt werden, stellt die Volksbank einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Zweckerträgen des Gewinnspar- Lotterie-Sparens (Soziallotterie der Volksbanken Raiffeisenbanken des Gewinnsparverein e.V., www.gsv.de) zur Verteilung an die verschiedenen Projekte bereit. Zudem vergibt die Volksbank Krefeld zusätzlich eigene Spendengelder über die Plattform.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit mit Ideen und Projekten im Geschäftsgebiet der Volksbank. Das Geschäftsgebiet umfasst die Städte: Krefeld, Nettetal, Brüggen, Tönisvorst, Kempen (St. Hubert/Tönisberg) und Meerbusch (Lank). Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Volksbank und sind nur in begründeten Fällen möglich.
    6. Sponsoring

      Zusätzlich zur Unterstützung der Vereine mit Spendenmitteln werden über das Portal auch die laufenden Sponsoringaktivitäten koordiniert. Vereine und Institutionen können ihre Anfragen über das Portal einreichen und bekommen diese auch fallabschließend beantwortet.
    7. Begrifflichkeiten / Definitionen

      1. Zusammen Helden sein

        Darunter subsumieren wir alle, die ein Projekt unterstützen. Das sind die vielen engagierten ehrenamtlichen Helfer in gemeinnützigen Organisationen vor Ort bzw. die Organisationen selbst. Das sind aber auch die Spender, die durch eine private Spende, die Einlösung von Heldencoins der Volksbank oder ihrer Partner sowie die Partner selbst.
      2. Projektträger

        Hiermit sind gemeinnützige Vereine sowie andere Organisationen oder Einrichtungen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.
      3. Projektinitiator

        Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.
      4. Projekt

        Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.
      5. Projektlaufzeit

        Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes können keine Spenden oder Heldencoins diesem Projekt zufließen.
      6. Nutzer/Teilnehmer

        Alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform „Zusammen Helden sein“ aufrufen. Sofern sich diese auf unserer Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.
      7. Account

        Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.
      8. Spender

        Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Auch Sie werden so zu Helden. Der Spender (Nutzer) entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.
      9. Selber spenden (Privatspende)

        Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung an einen oder mehrerer Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (giropay, paydirekt oder weitere vom Spender im Zahlungsvorgang auswählbare Dienstleister) über ein Treuhandkonto der Volksbank abgewickelt. Die Gelder werden dem Projektträger zeitnah ausgezahlt.
      10. Heldencoins und Spendencode

        Von der Volksbank Krefeld eG werden zu verschiedenen Anlässen an Mitglieder und Kunden Heldencoins ausgegeben. Jedem Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet. Sofern dieser 10,00 Euro übersteigt, kann der Betrag auf mehrere Projetträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Ebenso hat jeder Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
      11. Zuwendung

        Hierunter werden alle Gelder, die über Heldencoins der Volksbank nach dem Motto „Zusammen Helden sein“ oder in Form eines Co-Fundings zufließen. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger analog zu den Privatspenden spätestens nach Ende der Projektlaufzeit. Voraussetzung hierfür ist der vom Projektträger unterschriebene Reinertragsnachweis.
      12. Spendenbescheinigung

        Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Spender ausgestellt wird. Eine Erstellung wird nur auf Veranlassung des Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt hat. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die zur Verfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.
      13. Reinertragsnachweis

        Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die Volksbank schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der Volksbank vor Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis ausstellt. Dieser Reinertragsnachweis muss im Original unterschrieben und gestempelt spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres nach der Zusage der Reinertragsmittel eingereicht werden. Ansonsten wird die Zusage nichtig und eine erneute Anfrage wird notwendig.
      14. Partner

        Auf der Plattform „Zusammen Helden sein“ können auch Partner der Volksbank nach Absprache ihr gesellschaftliches Engagement zeigen und so selbst zum Helden werden. Auf der Plattform wird auf spezielle Aktionen die von Partnern der Volksbank durchgeführt oder unterstützt werden gesondert hingewiesen.
      15. Geschäftsgebiet

        Das Geschäftsgebiet umfasst die Städte Krefeld, Nettetal, Brüggen, Tönisvorst, Kempen (St. Hubert, Tönisberg) und Meerbusch (Lank).
      16. Spendenaktionen

        Die Volksbank führt im Laufe des Jahres immer wieder besondere Spendenaktionen durch. Dazu zählt zum Beispiel die Aktion „Wir verdoppeln Ihre Spende“. Auf solche Aktionen wird die Volksbank auf ihrer Internetseite www.vbkrefeld.de, der Internetseite des Portals „Zusammen Helden sein“ (www.zusammenheldensein.de) sowie in den sozialen Medien hinweisen. Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.
      17. Co-Funding

        Unter Co-Funding verstehen wir die zusätzlichen Spendenmittel der Volksbank. Beispiel: Im Rahmen der Aktion „Wir verdoppeln Ihre Spende“ wird ein zusätzlicher Spendentopf, der nur für diese Aktion vorgesehen ist, bereitgestellt. Diese Summe wird – sofern diese die Bedingungen erfüllt und durch Privatspenden unterstützt wird - als Co-Funding bezeichnet. Für solche Aktionen gelten gesonderte Bedingungen.
      18. Spendenziel, Finanzierungsziel

        Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Nutzungsbedingungen

      Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

      Für die Spendenaktion können sich Organisationen (nachfolgend auch als Projektträger bezeichnet) bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Krefeld eG hat. Die Mittel für Projekte und Vorhaben sollten vor Ort eingesetzt werden. Die Projektträger benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.
      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
      Die Volksbank fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie solche, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Ebenfalls werden keine Projekte unterstützt, die der unmittelbaren Finanzierung von Schusswaffen dienen; hierzu zählen auch Simulationswaffen. Darüber hinaus werden Projektträger sowie Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Volksbank schaden oder schaden könnten nicht unterstützt.
      Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die Volksbank. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
      1. Projekte

        Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung starten oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von 12 Monate begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Volksbank die Laufzeit verlängern oder verkürzen.
        Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform www.zusammenheldensein.de.
        Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Projekte, die bereits von der Volksbank unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
        Es können ausschließlich Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank Krefeld eG mit je einem Projekt pro Verein an der Aktion „Zusammen Helden sein“ teilnehmen. Teilprojekte sind zulässig. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger festgelegt, wobei diese die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten darf.
        Die Volksbank weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über das rechtliche Verhältnis zwischen Unterstützer und Projektinitiator allein verantwortlich ist.
    3. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Volksbank müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.Zusammenheldensein.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.
      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.
      Auch andere Nutzer (z.B. Inhaber von Spendencoupons, Privatspender, etc.) haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um selbst spenden oder Spendencoupons einlösen zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.
      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Volksbank. Die Volksbank informiert den Nutzer über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.
      Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die Volksbank übermittelt, so geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.
      Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig – soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die Volksbank ausdrücklich erklärt wird – nur konkludent, indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform www.zusammenheldensein.de freigeschaltet wird.
      Die Volksbank behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
      Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die Volksbank umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.
      Die Volksbank behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungsbedingungen bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform www.zusammenheldensein.de zu nutzen.
      Ein Account ist nicht übertragbar.
      Die Volksbank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterstützer (Spender) mit jeder Spende von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die Volksbank nicht beteiligt. Die Volksbank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
    4. Bewerbung und Vergabe der Spenden

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.zusammenheldensein.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.
        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen bzw. über die Plattform hochzuladen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Sollten Änderungen erforderlich sein, sind diese der Volksbank schriftlich anzuzeigen.
        Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Volksbank u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung zur Teilnahme liegen im Ermessen der Volksbank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Förderprogramm „Zusammen Helden sein“ besteht nicht.
        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.
        Auch die Einbindung von Videos die den Verein und/oder das Projekt näher beschreiben sind möglich.*
        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos/Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden
      3. Nutzung

        Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte, Fotos oder Videos) in die Plattform www.zusammenheldensein.de einstellt, räumt er der Volksbank damit unentgeltlich das nicht-ausschließliche Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Plattform zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten sowie zum Zweck der Bewerbung der Plattform in beliebigen Medien zu nutzen. Zu den vorgenannten Zwecken ist die Bank berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei der Volksbank.
        Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.
        Der Teilnehmer stellt die Volksbank von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Volksbank oder deren gesetzliche Vertreter geltend gemacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die dadurch der Volksbank, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
        Jedem Nutzer der Plattform www.zusammenheldensein.de wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf die nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereitgestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung der Volksbank. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten aus diesem Internet-Angebot in eigenen Internet-Angeboten des Nutzers.
      4. Zeitraum

        Eine Teilnahme am Förderprogramm „Zusammen Helden sein“ ist jederzeit möglich. Die maximale Teilnahmedauer für ein Projekt beträgt hierbei 12 Monate. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die Volksbank geprüft und anschließend auf der Internetseite www.zusammenheldensein.de freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Projektträger für sich und sein Projekt Spenden über die Plattform sammeln. Zu bestimmten Zeiten werden spezielle Spendenaktionen von der Volksbank durchgeführt. Die Volksbank wird auf solche Spendenaktionen über die Internetseite www.vbkrefeld.de, in den sozialen Medien sowie dieser Plattform hinweisen. Spezielle Spendenaktionen enden regelmäßig, wenn das hierfür durch die Volksbank zur Verfügung gestellte Spendenvolumen (Budget in Form von Co-Spenden z.B. bei Verdopplungsaktionen oder in Form von Spendencoupons) aufgebraucht ist.
      5. Heldencoins / Vergabe der Spendencodes

        Die Volksbank setzt Heldencoins mit unterschiedlichen Werten und individuellen Gültigkeiten (Laufzeiten) zu verschiedenen Anlässen ein. Die Empfänger solcher Heldencoins, z.B. die Mitglieder und Kunden der Volksbank, dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Kunden können Heldencoins bei der Volksbank im Beratungsgespräch, bei Terminen, Veranstaltungen oder zu anderen Anlässen erhalten. Die Volksbank behält sich darüber hinaus vor, die Heldencoins auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Die Spendencodes werden in unterschiedlichen Höhen ausgegeben, die vor Ausgabe durch die Volksbank festgelegt und auf dem Spendencoupon aufgeführt sind. Auch die Gültigkeit wird durch die Volksbank individuell festgelegt und auf dem Spendencoupon aufgeführt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Heldencoins kann nicht geltend gemacht werden.
      6. Spendencode-Einlösung im Internet

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
    5. Privatspenden

      Ihnen stehen als Unterstützer die auf unseren Internetseiten im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Zahlungsmethoden hinsichtlich Ihrer Spende zur Verfügung.
      Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Die Volksbank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spender mit der von ihm getätigten Spende (Privatspende) von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die Volksbank nicht beteiligt. Die Volksbank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
      Besondere Hinweise und Erläuterungen:
      Die Organisation wird dem Spender, sofern dies von ihm gewünscht und er im Rahmen des Spendenprozesses der notwendigen Datenübermittlung zugestimmt und die hierfür notwendigen Daten vollständig erfasst hat, eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster zur Verfügung stellen. Hierfür ist allein der Projektträger verantwortlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Spendenbescheinigung erst zu dem Zeitpunkt ausgestellt werden darf, wenn der Organisation die Mittel zufließen. Dies ist entweder nach Erreichen des Spendenziels oder nach dem von der Organisation ausgewiesenen Projektende der Fall. Für den Spender kann dies dazu führen, dass der Tag der Spende und der Zeitpunkt des Spendenzuflusses bei der von ihm gewählten Organisation zeitlich auseinander liegen und dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der steuerlichen Anrechenbarkeit der Spende hat. (Beispiel: Im Vorjahr wird eine Spende getätigt. Die benötigte Finanzierungssumme (oder das Projektende) wird erst im Folgejahr erreicht. Nach diesem Zeitpunkt erhält die Organisation die bis dahin aufgelaufenen Spenden. Der Zufluss bei der Organisation ist somit im Folgejahr. Eine Spendenbescheinigung wird somit für das Folgejahr (Zuflussprinzip) ausgestellt.
      Die Volksbank weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Spenden über die Spendenplattform „Zusammen Helden sein“ um Spenden handelt, die von ihr treuhändisch verwahrt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Volksbank, sich über getätigte Spenden einen Nachweis ausstellen zu lassen, damit die steuerliche Anerkennung sichergestellt ist. Ein vereinfachter Spendennachweis (Kontoauszug) wird in diesen Fällen unter Umständen nicht anerkannt, da die Zahlung der Spende zunächst unmittelbar an die Volksbank Krefeld eG (als Treuhänderin) erfolgt.
      Spenden sollen nach der Zielsetzung dieser Plattform allein in der Absicht und dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem Projektinitiator einen Förderbeitrag (Spende) zu seinem Projekt zuzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist hingegen nicht beabsichtigt.
    6. Kommentierung

      Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    7. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.
      Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten.
      Projektträger, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.
    8. Für Zuwendungen der Volksbank

      Für Zuwendungen der Volksbank, die über von ihr ausgegebene Heldencoins oder spezielle Spendenaktionen durchgeführt werden, verpflichtet sich der Projektträger, die ihm übermittelte Empfangsbescheinigung für die Lotteriegesellschaft (Reinertragsnachweis) auszufüllen und diese auf dem Postweg an die Volksbank zu übermitteln. Sämtliche Zuwendungen der Volksbank werden erst nach Vorliegen des ihr übermittelten und vollständigen Reinertragsnachweises an das vom Projektträger benannte Konto ausgezahlt. Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Volksbank vor, die Zuwendung zurückzufordern. Dies gilt nicht für Spendencoupons, die über Partner ausgegeben werden.
  3. Aussetzung des Wettbewerbs

    Die Volksbank behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Volksbank und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Volksbank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
    Jeder Bewerber stellt die Volksbank – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Volksbank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
    Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
    Die Volksbank kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Partneraktionen

    Die Volksbank kann besondere Spendenaktionen auch gemeinsam mit Dritten durchführen. Als registrierter und zugelassener Teilnehmer nehmen Organisationen, deren Projekt zum Zeitpunkt der Sonderaktion noch nicht beendet ist, automatisch an Sonder-Spendenaktionen teil. Die Organisation erklärt sich als Teilnehmer damit einverstanden, dass die Volksbank die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer der Durchführung und Abwicklung solcher Sonderaktionen wie Werbeaktionen, Spendenaktionen oder Gewinnspielen an den jeweiligen Partner weitergibt und dieser die notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Dieser darf die Daten des Teilnehmers im Rahmen der Sonderaktion sowie zu Marketingzwecken nutzen oder diese auf eigenen Internetseiten sowie Facebook oder anderen Social Media Plattformen zu veröffentlichen. Ferner stimmt die an der Spendenplattform „Zusammen Helden sein“ teilnehmende Organisation bzw. der von ihr mit der Bewerbung beauftragte Nutzer ausdrücklich ein, dass Bild- und Videomaterial, welches im Rahmen der Projektbewerbung über diese Plattform hochgeladen wird, der Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG zu. Diese Zustimmung des Urhebers umfasst ebenfalls das Recht der öffentlichen Zugänglichkeitsmachung gem. § 19 a UrhG. Dies schließt ein, dass nach § 15 III UrhG freisteht die Werke oder deren Vervielfältigungsstücke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  6. DSGVO

    Die Volksbank und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Volksbank verwiesen. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Volksbank die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Volksbank behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.
    Im Rahmen der Registrierung einer Organisation willigt der Antragsteller ausdrücklich in die Datenübermittlung zu Promotionszwecken oder im Rahmen von Spendenaktionen, die von der Volksbank in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden, in die Datenweiterleitung und gesonderte Speicherung und Nutzung dieser Daten ein. Insbesondere bei Aktionen die mit medialen Partnern (z.B. Lokalradio, Presse,...) durchgeführt werden. Solche Datenweiterleitungen betreffen die Kontaktdaten der Organisation, des Ansprechpartners sowie sämtliche Daten aus einem veröffentlichen Projekt. Ferner können die Namen der Teilnehmer zusammen mit den veröffentlichten Bildern in den sozialen Medien bzw. der Internetseite der Volksbank oder bei Partnern der Spendenplattform angegeben oder in öffentlichen Medien (wie z.B. Lokalradio) genutzt werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an marketing@vbkrefeld.de gegenüber der Volksbank per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  7. Sonstiges

    Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  8. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.